Versicherung und Schulfreistellung
Wie ist eine Schulfreistellung möglich? Wie ist die Versicherungsfrage geregelt?
Alle Angebote, an denen Jungen teilnehmen, sollten generell nur mit Einverständnis und in enger Zusammenarbeit mit der Schule und mit der Zustimmung der Schulleitungen erfolgen.
Erteilt die Schule ihre Zustimmung, sind auĂźerschulische Veranstaltungen wie zum Beispiel ein
- Schnupperpraktikum im Friseurladen
- Besuch einer (Fach-)Hochschule
- Erlebnispädagogischer Workshop auf einem Freizeitgelände, usw.
auch ohne Anwesenheit von Lehrkräften eine Schulveranstaltung und unterliegen damit der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verweigert die Schulleitung ihre Zustimmung, ist das betreffende Jungenangebot keine Schulveranstaltung und somit besteht auch kein Versicherungsschutz. In diesem Fall sollte eine Veranstaltung fĂĽr Jungen am Nachmittag, Wochenende, in den Ferien als Freizeitangebot oder als Praxistag genutzt werden.
Einen Antrag auf Schulfreistellung für außerschulische Jungenangebote (Schnupperpraktikum, Betriebserkundung, usw.) können Sie unter www.neue-wege-fuer-jungs.de bestellen.
Mit dem Vordruck können Eltern bei der Schulleitung eine Schulfreistellung beantragen.
Sollten Fragen oder Bedenken bei Jungenaktionen am Girls’Day - Mädchen-Zukunftstag bestehen, können Sie sich auch an die Landeskoordinierungsstellen oder an das für Sie zuständige Kultusministerium wenden, da Schulfreistellungen Angelegenheit der jeweiligen Landesregierung sind.
Das Dokument, mit dem Sie die Freistellung vom Unterricht beantragen können, können Sie hier unten herunterladen und ausdrucken!











